Die Zahl an Funkzellenabfragen in Sachsen ist im Jahr 2017 weiter angestiegen. Im vergangenen Jahr hat die sächsische Polizei in 427 Ermittlungsverfahren Abfragen nach allen in einer spezifischen Funkzelle registrierten Mobiltelefonen gestellt. Ein Jahr zuvor waren es noch 371 Verfahren. Kritik am Anstieg kommt von den Grünen: „Mittlerweile scheinen die sächsischen Ermittlungsbehörden dieses Instrument inflationär zu verwenden, obwohl es eigentlich nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist“, bemängelt der Landtagsabgeordnete Valentin Lippman. Lippman erhielt die Zahlen durch eine Kleine Anfrage von der Landesregierung.
300 Prozent mehr Abfragen in fünf Jahren
Bei einer Funkzellenabfrage erfragt die Polizei beim Netzbetreiber, welche Mobiltelefone sich in einem konkreten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle befunden haben. In den übermittelten Datensätzen sind alle Handyverbindungen enthalten, etwa wer wann wen anruft, eine SMS schreibt oder mobiles Internet nutzt. Jede dieser Abfragen muss von einem Richter genehmigt werden. Ziel einer Funkzellenabfrage ist es, Tatverdächtige zu ermitteln. Es geraten jedoch bei jeder Funkzellenabfrage viele Unbeteiligte ins Raster.
Seit 2012 hat sich die Nutzung der Funkzellenabfrage in Sachsen stark erhöht. Während die Polizei das umstrittene Ermittlungsinstrument 2012 noch in 104 Verfahren einsetzte, griff sie im Jahr 2017 bereits in 427 Verfahren darauf zurück – ein Anstieg von rund 300 Prozent in fünf Jahren. Grünen-Politiker Lippmann warnt: „Der massenhafte Eingriff in die Bürgerrechte darf nicht zur Standardmaßnahme werden.“ Er fordert, dass die Staatsanwaltschaften Funkzellenabfragen nur noch dann beantragen sollen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen absehbar keinen Erfolg mehr haben.
Weder Statistik noch Benachrichtigung
Wer mit seinen Handydaten in eine Funkzellenabfrage geraten ist, erfährt davon im Regelfall nichts. Dabei wäre das durchaus technisch machbar, wie das Land Berlin zeigt. In diesem Herbst soll dort ein Pilotprojekt zur Benachrichtigung per SMS starten.
Davon ist Sachsen noch weit entfernt. In dem Bundesland gibt es bis auf die Anzahl an Verfahren und Beschlüssen keine weiteren statistischen Angaben über die erfolgten Funkzellenabfragen. Die Staatsanwaltschaften führen kein Buch über die Anzahl an Betroffenen, die abgefragten Bestandsdaten oder die Delikte. Wie oft Funkzellenabfragen zu neuen Ermittlungsansätzen oder gar Verurteilungen geführt haben, ist ebenso wenig bekannt. Der Aufwand, dass in den Akten nachzuschlagen sei „unverhältnismäßig und unzumutbar“, schreibt die sächsische Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage.
Das sieht Grünen-Abgeordneter Lippmann anders. Er fordert eine statistische Erfassung der Orte und Anlässe der durchgeführten Funkzellenabfragen. „Es ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, wenn diese Informationen weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können“, sagte er gegenüber netzpolitik.org. Zudem müssten Betroffene informiert werden, wie es etwa in Berlin geplant sei.
